Ehe & Familie

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Notarielle Ehe- und Familienangelegenheiten

I. Eheverträge

Wollen Eheleute ihre güterrechtlichen Verhältnisse oder den Versorgungsausgleich individuell regeln, ist hierfür der Abschluss eines Ehevertrages erforderlich. Eheverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Sie können sowohl vor als auch nach Eingehung der Ehe abgeschlossen werden. Durch einen Ehevertrag können die Beteiligten für den Scheidungsfall vorsorgen. Der Notar unterstützt die Beteiligten hierbei durch die rechtssichere Gestaltung eines Vertragswerkes, in welchem die Interessen beider Eheleute abgebildet werden. 

II. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Sollte es zu einer Trennung oder Scheidung kommen, ohne dass die Eheleute zuvor einen Ehevertrag geschlossen haben, können die Trennungs- und Scheidungsfolgen einvernehmlich im Rahmen von Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarungen geregelt werden. Regelungen der Scheidungsfolgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit teilweise der notariellen Beurkundung. Aber auch im Übrigen erweist sich für eine verbindliche und zugleich rechtssichere Einigung über die Scheidungsfolgen die Beratung und Urkundsgestaltung durch einen Notar vielfach als ratsam.

III. Adoption

Wird die Adoption eines Minderjährigen oder eines Volljährigen beabsichtigt, bedarf der dem Familiengericht einzureichende Adoptionsantrag der notariellen Beurkundung. Die Entscheidung einer Adoption will gut überlegt sein. Lassen Sie sich hierzu vorab durch den Notar beraten.